Top flexibel

1 cbm Big Bag für Altholz

Abmessungen (L x B x H)
1,00 x 1,00 x 1,00
  • Lieferung Big Bag durch Eggers
  • Big Bag mit Füllmenge 1.000 Liter
  • Abholen und entsorgen

Es gelten unsere Hinweise "Was darf rein?", "Was darf nicht rein?" und "Weitere Hinweise".

Um Verfügbarkeit und Preis dieses Artikels bestimmen zu können, geben Sie bitte die PLZ Ihres Lieferorts ein:
Artikel-Nr.: EGAHU010BBG
Was darf rein?
  • naturbelassenes Holz
  • Sperrholz
  • Spanplatten
  • Möbel
  • Fensterrahmen
Was darf nicht rein?
  • kontaminiertes Altholz
  • teerölgetränktes Holz
  • Holz mit Anhaftungen von Kunststoff, Bauschutt etc.
  • Holz aus Brandschäden

Weitere Hinweise

Lieferung von Big Bags

Wir liefern Big Bags mit unseren eigenen Fahrzeugen aus.

Big Bag befüllen und abstellen auf öffentlichem Grund

Bei Abstellen des befüllten Big Bags auf öffentlichen Flächen (z. B. Straße, Platz, Gehweg) müssen Sie darauf achten, das diese nicht den ruhenden und bewegten Verkehr behindern.

Abholung befüllte Big Bags

Wir holen befüllte Big Bags mit unserem Kranfahrzeug ab. Dieser verfügt über einen beweglichen Ladekran zum Aufladen der Big Bags. 

Der befüllte Big Bag darf nicht weiter als 6,00 Meter von der Straße (Bordsteinkante) stehen.

Unser Kranwagen benötigt eine lichte Höhe von mindestens 6,00 m und eine Breite von mindestens 3,00 m. Bitte beachten sie auch, das sich im Schwenkbereich keine Bäume, Laternen, Autos oder andere Gegenstände befinden dürfen. Alle Flächen müssen für eine LKW-Befahrung geeignet sein. Bitte beachten Sie, das das Gesamtgewicht bis zu 26 t betragen kann. Denken Sie auch an den notwendigen Platz vor dem Standplatz, den unser Kranwagen ggf. zum Rangieren und zum Aufladen des Big Bags benötiget.

Bitte achten Sie bei Abholung des Big Bags darauf, dass Stellplatz und Big Bag für unser Fahrzeug frei zugänglich sind, damit kostenpflichtige Wartezeiten oder Leerfahrten vermieden werden.

Das Befahren und Aufladen von Big Bags auf privaten Flächen inklusive ggf. erforderlicher Gehwegüberfahrten erfolgt nur auf Anweisung des Kunden. Bitte prüfen Sie, ob in Ihrer Gemeinde ggf. eine Genehmigung für das Überfahren öffentlicher Geh- oder Radwege notwendig ist. Für Schäden am Untergrund (z. B. gepflasterte Flächen) übernehmen wir keine Haftung.

Richtiges Befüllen des Big Bags

Big Bags sind grundsätzlich nur bis zum Rand, ggf. verschlossen und mit den erlaubten Materialien zu befüllen. Welche das sind, finden Sie oben in der Infobox unter "Was darf rein".

Sollte sich im Laufe Ihrer Arbeiten herausstellen, dass Sie unsere Füllhinweise nicht einhalten können, informieren Sie uns darüber bitte vor der Abholung des Big Bags und stimmen mit uns eine individuelle Lösung ab. Ansonsten können Mehrkosten für Sie entstehen. Bei Überladung behalten wir uns vor, den Big Bag stehen oder wieder abladen zu lassen. Überladungen werden ansonsten gesondert in Rechnung gestellt.

Achtung: Je nach Sortieraufwand und Entsorgungsweg sowie gesetzlicher Vorgaben können durch Fehlbefüllungen erhebliche Mehrkosten entstehen!

Haben Sie noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne auch am Telefon.

Einfach anrufen unter 04109 27 99 23
(Mo. bis Fr. von 7.00 - 17.00 Uhr)

Oder nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

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